29. November 2023
Pauline
Ein Thema, das die Social-Media-Szene seit Wochen beschäftigt: Creator*innen, User*innen und Fachanwält*innen diskutieren über die Musiklizenzrechte auf Instagram und TikTok. Und werden sich nicht einig – zumindest nicht zufriedenstellend.
Welche Musik darf man mit einem Firmenaccount nutzen? Wie unterscheidet man zwischen kommerziellen und redaktionellen Inhalten? Und müssen jetzt alle bereits geposteten Reels und TikToks gelöscht werden? Alle Antworten auf diese Fragen findest du in diesem Artikel!
Videos auf Social Media ohne passende Musik und Sounds sind unvorstellbar, zugleich ist die gewählte Musik ein wichtiger Faktor, wenn es um die Reichweite deiner Videos geht.
Aber welche Musik darfst du jetzt auf deinem Account nutzen?
Überprüfe erstmal deine Account-Settings: Hast du einen privaten, Creator*innen- oder Business-Account? Wenn du ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietest und deinen Account auch gewerblich nutzen möchtest, dann musst du über einen Business-Account verfügen. Dort hast du einen eingeschränkten Zugriff auf die Musik-Bibliothek und kannst dich aus diesen Sounds für deinen Account frei und vor allem rechtssicher bedienen. Auf einem Business-Account darfst du nur lizenzfreie Musik nutzen – es sei denn, du kaufst die Lizenzen. Diese kannst du auf Plattformen wie Epidemic sound, Artist.io oder Musicbed erwerben. Aber Achtung: Auch wenn du über eine Lizenz verfügst, solltest du davor prüfen, ob diese für die kommerzielle Nutzung freigegeben wurde.
Die Musik in der Instagram-Musik-Bibliothek ist für die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung lizenziert. Für die kommerzielle Nutzung gibt es die Sound Collection von Meta, auf die jeder zugreifen kann. Sie bietet fast zwölftausend Songs und Sounds, die komplett lizenzfrei sind und die man einfach auf facebook.com/sound herunterladen kann. Als Creator*in kannst du jedoch sowohl redaktionell als auch werblich agieren. Daher ist dieser Fall etwas komplizierter.
Know the difference: Privat oder Business
Im Allgemeinen lässt sich festhalten: Inhalte über dein privates Leben, deine Freund*innen oder Familie werden tendenziell als persönlich eingestuft. Beiträge, die gemeinsam mit einer Marke verfasst werden, gelten hingegen als kommerziell. Das heißt also, dass nicht alle Inhalte von öffentlichen Personen, Creator*innen oder Unternehmen per se als kommerziell gesehen werden müssen. Egal, welches Feature du bei einer Plattform verwendest – ob beispielsweise Story, Beitrag oder Reel – sobald der Content kommerziell ist, darfst du nur lizenzfreie Musik oder gekaufte Musik verwenden. Ist der Content nicht-kommerziell, muss der Sound oder die Musik trotzdem in der Instagram-Bibliothek verfügbar sein.
Am Ende wird jedoch im Einzelfall entschieden: Auch vermeintlich private Inhalte können als gewerblich gewertet werden, wenn der*die Urheber*in – also der*die Creator*in – damit ein wirtschaftliches Ziel verfolgt. Das kann auch schon Brand Awareness, Imagebuilding oder einfach nur der Zuspruch der Follower*innen mittels Likes, Shares und Kommentaren sein. Klingt kompliziert, oder? Ist es leider auch.
Better safe than sorry – Überprüfe deine Inhalte
Viele Content Creator*innen fragen sich aktuell, ob sie jetzt alle bereits geposteten Inhalte überprüfen und gegebenenfalls löschen müssen. Die Antwort ist: Ja, wenn deine Inhalte einen kommerziellen Zweck verfolgen und du dafür keine lizenzfreie Musik verwendet oder die Lizenz erworben hast, solltest du diese unbedingt löschen oder zumindest archivieren. Beim Archivieren kann man die Inhalte rückwirkend wieder herstellen und damit im Profil auch wieder sichtbar machen. Die breit gestreute Hoffnung ist aktuell, dass sich die großen Player von Musiklabels, Meta und auch TikTok zeitnah an einen Tisch setzen und in den Diskurs gehen – schließlich machen Bewegtbildcontentpieces ohne Sounds kaum Sinn.
Wir empfehlen dir bei Unklarheiten die öffentlichen Musikrichtlinien von Meta. Diese findest du unter facebook.com/legal/music_guidelines. Und falls dann immer noch Fragen aufkommen, ist es sinnvoll, im Zweifel professionelle Hilfe in Form eines Fachanwaltes oder einer Fachanwältin hinzuzuziehen.
Abschließend halten wir fest: Ob eine Musik verwendet werden kann, ist immer eine Einzelentscheidung und hängt von der Plattform und vom kommerziellen oder redaktionellen Nutzen des Inhaltes ab. Also denk daran: Eigenwerbung, also Content als Kleinunternehmer*in zu teilen, ist auch Werbung. Mit Eigenwerbung sind Produkte, ein Geschäft oder eine Dienstleistung, die ihr anbietet, gemeint.
Tourismus Turn übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Dies sind Tipps dienen lediglich für den Umgang mit lizensierter und lizenzfreier Musik. Wir sind keine Jurist*innen und empfehlen im Zweifel immer professionelle Hilfe hinzuziehen.
Weitere Beiträge
Führung auf Augenhöhe: Was moderne Führung mit einem Team macht – und wieso die Tourismusbranche noch viel lernen kann
18. Juni 2025
Maren
Wie der ADAC Westfalen mit dem Tourismuspreis NRW 2025 Lokaltourismus wertschätzt – bewirb dich jetzt!
26. Mai 2025
Maren
Experience Economy: Wenn Reisen allein nicht mehr reicht
29. April 2025
Maren
New Work in der Touristik – Warum die Branche jetzt umdenken muss
22. April 2025
Maren
OUT OF THE BOX by Tourismus Turn: Das Begleit-Event für den touristischen Nachwuchs zur ITB Berlin 2025
19. März 2025
Maren
Old Instagram vs. New Instagram – wie sich in 14 Jahren der Content verändert hat
4. November 2024
Lea
Kategorien
Link kopiert!